„Dicht machen“

Aus den Gerichtsakten…

Das Führungsverhalten des Herrn M. zeugt insgesamt von wenig sozialer Kompetenz, erweist sich als autoritär, undemokratisch, ausgrenzend und kann kaum als sozial-integrativ bezeichnet werden. Der Vortrag von Kritik führt regelmäßig zur massiven Abstrafung des Kritikers. Ein Lehrer der Schule formulierte es so: „Ein falsches Wort und Du bist weg.“

Neben dem Kläger wurden in den letzten Jahren noch mehrere an der Schule beschäftigte Personen Opfer dieses fragwürdigen „Führungsverhaltens“ des Schulleiters. Exemplarisch sei der Fall der Hausmeister der Schule genannt, die durch die Wahrnehmung ihrer Pflichten (in diesem Fall als zuständige Personen für die Sicherheit im Außenbereich der Schule) in den Fokus der Anfeindungen des Herrn M. gerieten:

Die an der Schule tätigen Hausmeister hatten über Jahrzehnte hinweg einen Kioskbetrieb während der Pausen angeboten. Dieser wurde im Jahr 2019 eingestellt. Vordergründig, so wurde seitens Herrn M. anlässlich einer Dienstbesprechung erklärt, weil „es sich nicht mehr lohne“.

Hintergründig liegt jedoch ein ganz anderer Sachverhalt vor:

Einer der Hausmeister (Herr Z.) ist Verantwortlicher für die Sicherheit im Außenbereich der Schule. Die Schulleitung ließ durch einen ortsansässigen Künstler eine Stahlskulptur für den Schulhof anfertigen.

Diese Skulptur war allerdings so hergestellt, dass sie an einem Holzgestell aufgehängt wurde, das kaum die statischen Anforderungen für eine sichere Aufhängung gewährleisten konnte. Zudem war die Skulptur aufgrund der Schnitte mit denen der Stahl getrennt wurde und auch aufgrund der sehr unfachmännisch ausgeführten Schweißnähte extrem scharfkantig, so dass ein erhebliches Verletzungsrisiko für Schüler bestand, die auf dem Hof spielten.

Der mit der Sicherheit beauftragte Hausmeister Z. erklärte der Schulleitung gegenüber, dass diese Skulptur so nicht verkehrsfähig sei, daher mittels eines Bauzauns abgesperrt werden müsse und dass die groß geplante Eröffnung mit Medienvertretern und Lokalpolitikern so nicht stattfinden könne. Aus dem „großen Auftritt“ des Schulleiters wurde also erst einmal nichts.

Herr M. war darüber dem Vernehmen nach so erbost, dass er den Hausmeistern den Kioskverkauf zuerst ganz untersagen wollte. Nachdem diese auf ihren bestehenden Vertrag mit dem Schulträger verwiesen hatten wurde dahingehend verfügt, dass ein Verkauf zwischen Pausen zu unterlassen sei und dass der Verkauf nur ab dem ersten Klingeln beginnen und beim Klingeln zum Ende der Pause sofort abzubrechen sei. Dies galt auch für Lehrer, die in einer Freistunde etwas kaufen wollten. Es handelte sich hierbei ebenfalls um eine reine Schikane, denn in den Jahren vorher war von zeitlicher Begrenzung des Verkaufs nie die Rede gewesen.

Nach wenigen Wochen wurde der Verkauf dann endgültig eingestellt. Der durch die Hausmeister angemeldete Gewerbebetrieb wurde geschlossen. […]

Beweis: Zeugnis der Herren Z. und B. zu laden über die Schulanschrift

Herr M. initiierte daraufhin einen Pausenverkauf durch Schülergruppen und ihre Lehrer. Hier war es selbstverständlich kein Problem, wenn der Verkauf auch über die eigentliche Pausendauer fortgeführt wurde. Auch dass ganze Schülergruppen regelmäßig 10 bis 15 Minuten vor dem Stundenende das Klassenzimmer verließen, um den Verkauf vorzubereiten, war plötzlich kein Problem mehr. Auch dass sie teilweise erst zur Hälfte der nachfolgenden Stunden in den Unterricht zurückkehrten, ebenfalls nicht. Dies musste selbstverständlich von den betroffenen Lehrern ohne Klagen hingenommen werden.

Kommentar: Dies ist ein besonders krasses Beispiel für Mobbing an der Realschule „plus“ in Bad Bergzabern . Die, zumindest teilweise, Zerstörung der beruflichen Existenz von Mitarbeitern an der Schule. Denn den derartig drangsalierten Hausmeistern fällt nun ein nicht zu vernachlässigender Anteil ihres Einkommens einfach weg. Die Bezahlung der Hausmeister durch den Schulträger ist heutzutage i. d. R. etwas niedriger, weil man ihnen gestattet, durch den Pausenverkauf einen ausgleichenden Zusatzverdienst zu erzielen.

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